Kleineberg Maschinen GmbH
Gewerbestraße 4a
A – 5201 Seekirchen am Wallersee

Geschäftsführung: Peter Kleineberg
Registergericht: Handelsgericht Salzburg
Firmenbuchnummer: FN 240259y

Tel: +43 (0) 6212 30449-0
Fax: +43 (0) 6212 30449-44
Website: www.kleineberg-maschinen.at
E-Mail: office@kleineberg-maschinen.at

Bankverbindung:
Volksbank Salzburg
IBAN: AT974501000006102487
BIC/Swift: VBOEATWWSAL

UID-Nr. ATU57408157

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Diese vom Besteller (Auftraggeber, Kunde) hiermit anerkannten Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsfälle welcher Art immer und für Nach- und Ersatzlieferungen. Sie können nur durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert werden.

1.: Angebote: Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben etc. sind annähernd und unverbindlich.

2.: Bestellungen: Die uns gegebenen Bestellungen (Aufträge) sind für den Besteller (Auftraggeber, Kunden) verbindlich und werden durch unsere Auftragsbestätigung oder Faktura auch für uns verbindlich. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen etc. entbinden uns vom Vertrag. Konstruktions- und Formänderungen, soweit der Kaufgegenstand nicht grundlegend geändert wird, berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt.

3.: Preise: Die angegebenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer und gelten netto Kassa ab Lager Salzburg, exklusive Verpackung und Verladung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet und nicht zurückgenommen. Alle Preise basieren auf den Kosten (insbesondere Zoll- und Frachtkosten), Preislisten (Werkpreise) und Devisenkursen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und ändern sich entsprechend, falls in diesen Grundlagen bis zur Lieferung eine Änderung eintritt. Eine Erhöhung der Devisenkurse erhöht den noch offenen Kaufpreis auch nach Lieferung. Auch wenn versandspesenfreie Lieferung vereinbart wurde, verpflichtet uns dies nur zur Übernahme der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig gewesenen Frachtkosten.

4.: Versand: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Auch Franko-Lieferungen erfolgen unversichert und auf Gefahr des Empfängers. Wenn seitens des Kunden keine besonderen Vorschriften erteilt werden, so erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die Gefahr mit Absendung unserer Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über.

5.: Lieferzeit: Die angegebene Lieferzeit ist nur annähernd. Für Schadenersatzansprüche gilt 6 d. Auf Abruf bestellte Waren sind längstens innerhalb eines halben Jahres, vom DATUM der Bestellung an, abzunehmen. Nach Ablauf dieser oder einer etwa im Einzelfall vereinbarten kürzeren oder längeren – Frist steht uns das Recht zu nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder den Auftrag zu annullieren und ohne Nachweis der Schadenshöhe eine Stornogebühr von 20 % der Auftragssumme zu fordern.

6.: Gewährleistung u. Schadenersatz: Es besteht sofortige Überprüfungs- und Mängelrügepflicht mittels Einschreibebriefes.

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate bei einschichtigem – und 12 Monate bei mehrschichtigem Betrieb und lauft im Falle der Verwendung der Ware vom Tage des Versandes. sonst vom Tage der Übernahme an. Reklamationen sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches sofort nach Auftreten des Mangels mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises, bzw. Reparaturpreises oder eines Teiles hiervon.

b) Wir leisten Gewähr für sachgemäße Konstruktion, fehlerfreies Material, und gute Ausführung der von uns gelieferten Leistungen, indem wir uns verpflichten, alte Teile, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweisbar infolge fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich nach unserer Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Dabei sind die zur Verfügung gestellten Ersatzteile für den Kunden kostenlos. Fracht- und allfällige Importspesen und die für die Reparatur erforderliche Arbeitszeit sind jedoch vom Kunden zu bezahlen. Für Beschädigung infolge unsachgemäßer und nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnützung, übernehmen wir keine Haftung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind in allen Fällen reine Verschleißteile, wie Drahtseile, Antriebsketten, Kupplungs- u. Bremsbeläge, Gummiräder, Dichtungen, Zündkerzen, Kohlen, Verschleißwerkzeuge, Gummischläuche, Kugellager, Gummibindungen, Batterien usw. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind ohne Veränderung oder Nacharbeit franko einzusenden. Durch eine Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert, sie endet auch für die Ersatzteile und die Garantiereparatur zum gleichen Zeitpunkt wie für den ganzen Liefergegenstand. Für diejenigen Waren oder Warenteile, die wir von Unterlieferanten bezogen haben. haften wir nie im weiteren Umfang, als uns selbst gegen den Unterlieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen, die wir einvernehmlich an den Kunden abtreten.

c) Die Gewährleistung erlischt wenn von anderer Seite als durch uns Eingriffe oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren ohne unsere Zustimmung vorgenommen werden oder 2. wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, eine Stundung ändert nichts am Verlust des Gewährleistungsanspruches; 3. wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und insbes. die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchführen läßt.

d) Zum Ersatz von entgangenem Gewinn sind wir in keinem Falle, zu sonstigem Schadenersatz nur bei grobem Verschulden verpflichtet.

e) Bei Gebrauchtmaschinen oder Maschinenteilen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

f) Wird eine Ware aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion. Der Kunde hat uns bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- u. klaglos zu halten.

7.: Zahlungsweise: Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gilt netto Kassa prompt bei Lieferung ohne Abzug. Verzugszinsen und Zinseszinsen in Höhe von 10 % p.a. gelten vereinbart. Zahlungen sind nur an uns direkt zu richten, unsere Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt. Ohne unsere Zustimmung anderweitig geleistete Zahlungen sind für der Käufer nicht schuldbefreiend. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermines Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des außenstehenden Fakturenbetrages ein. Soferne die Annahme von Wechseln vereinbart wurde, wobei von Nichtkaufleuten nur Wechsel mit dem Vermerk „nicht an Order“ übernommen werden, werden diese oder Schecks nur zahlungshalber hereingenommen. Eingehende Zahlungen werden von uns immer zuerst auf Zinsen, dann auf Kapital, bei vereinbarten Teilzahlungen zuerst auf die am längsten fällige Rate, bei mehreren Forderungen auf die am längsten fällige Forderung, angerechnet. Anderslautende Widmungen des Kunden sind unwirksam. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden gegen unsere Forderung ist ausgeschlossen.

8.: Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des letzten Wechsels, unser Eigentum. Der Kunde ist daher nicht berechtigt die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu verkaufen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst zu überlassen. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren uns sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit wir an unserem Eigentum keinen Schaden erleiden.

Bei Einbau bzw. Vermengung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zediert uns der Besteller (Auftraggeber, Kunde) schon jetzt seine Forderung gegenüber seinem Käufer unwiderruflich bis zur Höhe unserer Gesamtforderung. Bei Weiterverkauf unserer gelieferten Waren handelt es sich um kommissionsweisen Verkauf, weshalb wir am Verkaufserlös, bzw. an der eingegangenen Werklohnforderung bei Werkverträgen, ein Absonderungsrecht bis zur Höhe unserer Gesamtforderung besitzen. Dies ist unabhängig von unserer direkten Zahlungsforderung unseren Kunden gegenüber. Wahlweise steht uns bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der gelieferten Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbindung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns schon jetzt im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehalt Ware zum Wert der neuen Sache Miteigentum an dieser ein und wird diese unentgeltlich – bis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb – für uns verwahren.

9.: Rücktritt vom Vertrag: Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so können wir unter gleichzeitiger Einräumung einer Nachfrist von mindestens 8 Tagen, gerechnet von der Absendung des Rücktrittschreibens, mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in einem solchen Fall die Ware unverzüglich franko zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware bei ihm – gleichfalls auf seine Gefahr und Kosten – abzuholen und der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, einer Besitzentziehung oder einer Besitz­störung. Der Kunde hat weiters für die Zeit von der Absendung der Ware bzw. d. Bereitstellungsanzeige an ihn bis zum Wiedereintreffen der Ware bei uns ein Benützungsentgelt in der Höhe der ortsüblichen Mietgebühr sowie Ersatz für die in dieser Zeit eingetretene Beschädigung und sonstige Wertverminderung der Waren, für die uns etwa entstandenen Demontage- und Transportkosten sowie für sonstigen uns durch die Aufhebung des Vertrages entstandenen Schaden zu leisten. Falls die Ware nicht versendet wurde, gilt der vereinbarte Tag der Übernahme als Versendungstag. Der Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung des von ihm bezahlten, nach Abzug obiger Forderungen verbleibenden Kaufpreisteiles; eine Verzinsung desselben erfolgt nicht.

Wahlweise sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis eines Schadens anstelle der ortsüblichen Mietgebühr eine Stornogebühr von 20 % der Auftragsumme zu fordern. Von der Lieferung können wir überdies ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn über das Vermögen des Kunden Konkurs oder Ausgleich eröffnet wird, oder uns Umstände in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen bekannt werden, durch die und die entstandene Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. Bei nicht marktgängigen Waren (Sonderanfertigungen) sind wir in einem solchen Fall berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Kunden zur Verfügung zu stellen u. hierfür den entsprechenden Anteil des Kaufpreises zu verlangen.

10.: Reparaturen: Bei Übernahme größerer Reparaturen verlangen wir eine Anzahlung; solange diese nicht geleistet ist, kann mit den Reparatur arbeiten nicht begonnen werden. Die reparierte Ware ist binnen 14 Tagen nach Verständigung von der erfolgten Reparatur und Rechnungslegung abzuholen; für in dieser Frist nicht abgeholte Waren wird das für Lagerhalter ortsübliche Lagergeld verrechnet. Waren, die binnen 3 Monaten nach obigem Zeitpunkt nicht abgeholt sind, können von uns freihändig verkauft oder, sofern der voraussichtliche Erlös EURO 100.- nicht übersteigt, auch vernichtet oder weggeworfen werden. Der Erlös dient in erster Linie zur Abdeckung unserer Ansprüche. Schadenersatzansprüche gegen uns im Zusammenhang mit einem solchen Verkauf können – außer bei grobem Verschulden – nicht erhoben werden. Die reparierte Ware kann nur gegen Bezahlung der Reparaturkosten und allfälliger Nebenspesen ausgefolgt werden; eine Übersendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und stets auf dessen Gefahr und Kosten. die im vorhinein zu bezahlen sind. Bei Reparaturaufträgen erstreckt sich unsere Gewährleistung nur auf die sachgemäße Ausführung der Reparatur und die bei der Reparatur erneuerten Teile, nicht auf das reparierte Gerät selbst. Im übrigen gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Lieferung. Für über Wunsch gelegte Kostenvoranschläge kann ein angemessenes Entgelt begehrt werden. Unentgeltlich gestellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich, bei entgeltlich erstellten ist eine Überschreitung bis 20 % der Voranschlagssumme zulässig. Bei Übernahme einer Ware zur bloßen Feststellung des Schadens, und/oder Erstellung eines Kostenvoranschlages ist die Ware binnen 14 Tagen nach erfolgter Verständigung von der Feststellung des Schadens und/oder Erstellung des Kostenvoranschlages abzuholen, falls bis dahin kein Reparaturauftrag erteilt wurde. Bei nicht rechtzeitiger Abholung gilt das gleiche wie für nicht abgeholte, reparierte Waren.

11.: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile und für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel-und Urkundenprozess, ist Salzburg.

Für alle vertraglichen Beziehungen und Rechtsfälle gilt österreichisches Recht. Die Regelungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

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